Landesfamilienpass 2024 im Schonacher Rathaus erhältlich

Die Landesfamilienpässe für das Jahr 2024 gibt es ab sofort im Schonacher Rathaus auf dem Bürgeramt.

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten bleiben gleich wie im Vorjahr. Bei der Ausstellung im Schonacher Bürgeramt können neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weiteren Erwachsenen (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.

Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen. Außerdem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Das Gutscheinblatt 2024 berechtigt zu zahlreichen kostenlosen bzw. ermäßigten Besuchen von Einrichtungen des Landes Baden-Württembergs.
Die Gemeinde Schonach im Schwarzwald schließt sich dieser Aktion wieder mit zehn Familien-Gutscheine für die Minigolf-Anlage an.

(Erstellt am 16. Februar 2024)