Leinenpflicht für Hunde innerorts und im Schonacher Kurpark

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass innerorts und im Kurpark Leinenpflicht für Hunde gilt.

Die Gemeinde Schonach weist darauf hin, dass die Leinenpflicht für Hunde innerorts und im Schonacher Kurpark weiterhin gültig ist. Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Wochen vermehrt Anfragen und Rückmeldungen über freilaufende Hunde erhalten, die sowohl innerhalb des Ortsgebiets als auch im idyllischen Kurpark unangeleint unterwegs waren. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz der örtlichen Flora und Fauna zu gewährleisten, wird die Einhaltung der Leinenpflicht ab sofort verstärkt kontrolliert.

Die Leinenpflicht gilt innerorts auf sämtlichen öffentlichen Wegen und Plätzen sowie im gesamten Bereich des Schonacher Kurparks. Hunde müssen dabei durchgehend an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden, um die Einhaltung der Vorschrift zu gewährleisten.

Die Gemeinde appelliert an alle Hundebesitzerinnen und -besitzer, die Regelungen zu beachten und ihre Tiere verantwortungsbewusst zu führen.

(Erstellt am 05. Februar 2024)