„Lichträume“ müssen frei bleiben - Hinweise für Grundstückseigentümer

Die Gemeindeverwaltung erinnert daran, entlang von Straßen und Gehwegen sogenannte "Mindestlichträume" freizuhalten.

Am 1. März begann die Vegetationszeit der Hecken und Bäume. Die Gemeindeverwaltung erinnert wieder alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten daran, dass sie verpflichtet sind, entlang von Straßen, Gehwegen und Radwegen sogenannte »Mindestlichträume« freizuhalten. Es ist erforderlich, Hecken, Sträucher, Ziergehölze und Bäume so zurückzuschneiden, dass bei Straßen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Metern keine Äste in oder über die Fahrbahn ragen und außerdem zwischen Straßenrand und Anpflanzungen ein Mindestabstand von einem halben Meter bleibt.

Bei Gehwegen dürfen bis zu einer Höhe von mindestens 2,30 Metern keine Äste und Sträucher in oder über den Gehweg ragen. Bei Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Metern weder Äste noch Sträucher in oder über den Radweg ragen. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden (höchstens 80 Zentimeter), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.

Abgabe im Recyclingzentrum

Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Das Schnittgut kann im Recyclingzentrum Schonach, Untertalstraße, zu folgenden Zeiten abgegeben werden: Mittwoch, 16 bis 19 Uhr, und Samstag, 9 bis 14 Uhr.

Gehwege reinigen

Straßenanlieger sind laut Streupflicht-Satzung nicht nur zum Räumen und Streuen, sondern auch zum Reinigen der Gehwege verpflichtet. Die Reinigung erstreckt sich auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offenen Abzugsgräben geschüttet werden. Gemäß der Streupflicht-Satzung bedeutet die Nichtbefolgung der Streupflichtsatzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.