Badegewässerverordnung
Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 11 der BadegVO
Die Badegewässerverordnung sieht in § 11 vor, dass der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, sich insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung oder Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer durch die Gemeinden zu beteiligen.
Die Gemeinde Schonach meldet zum Stichtag 28.02.2012 für die Badesaison 2012 folgendes Badegewässer:
Naturfreibad Schonach (Weihermatte)
Zu diesem Zweck kann die Bevölkerung Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden bei Gemeinden, aber auch bei den zuständigen unteren Gesundheitsbehörden und unteren Wasserbehörden bei Stadt- und Landkreisen vorbringen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Meldung der Gemeinde bis spätestens 28.02.2012 erfolgen muss. Anregungen müssten daher bis spätestens 17.02.2012 bei der Gemeinde vorliegen
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Grundbuchtag im Rathaus
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