Fragen und Antworten

Führt die Gemeinde Schonach jetzt eine zusätzliche Gebühr ein?

Nein! Wie schon bisher werden nur die jährlichen Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung auf die Gebührenpflichtigen umgelegt. Es werden lediglich zwei verschiedene Verteilungsmaßstäbe für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung angewandt. Auch zukünftig erzielt die Gemeinde durch die Abwasserbeseitigung keine Gewinne.

Für einzelne Grundstücke kann es durch die neuen Verteilungsmaßstäbe bei den Kosten sehr wohl zu Unterschieden gegenüber den Vorjahren (nach oben oder auch nach unten) kommen. Dies ist jedoch die Konsequenz aus der Forderung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wonach durch die neuen Verteilungsmaßstäbe mehr Gerechtigkeit geschaffen werden soll.

Warum muss ich selbst Auskunft geben? Könnte das nicht die Gemeinde selbst auf Grundlage der Luftbilder erledigen?

Die Berechnung der versiegelten Flächen soll so genau wie möglich erfolgen. Die Auflösung der Bilder ist in manchen Bereichen nicht genau genug, um nur auf Grundlage der Bilder Aussagen treffen zu können. Es wäre ein Besuch eines Gemeindebediensteten bei Ihnen vor Ort nötig. Dies würde weitere Kosten verursachen, die wieder auf die Abwassergebühren umgelegt werden müssten.

Sie sind vor Ort und kennen Ihr Grundstück doch am besten. Und wenn jeder Grundstückseigentümer etwas Zeit investiert ist es für jeden einzelnen doch keine allzu große Belastung. Durch Ihre Sachkenntnis können so Ungenauigkeiten vermieden und Kosten gespart werden.

Was ist, wenn ich einfach nichts zurückschicke?

Dann gelten die von der Gemeinde Schonach ermittelten und vorgegebenen Daten. Wir gehen im Zweifelsfall davon aus, dass alle sichtbaren versiegelten Flächen in den Kanal geleitet werden. Ihre Terrasse, die in den Rasen entwässert wird, wird dann dementsprechend in die Flächenberechnung mit einbezogen, obwohl dies eigentlich nicht der Fall ist.

Sie ersparen sich also unnötige Diskussionen und Korrekturen, wenn Sie das Selbstauskunftsformular und den Lageplan mit Orthofoto rechtzeitig zurückschicken. Wie schon gesagt: Wer kennt Ihr Grundstück besser als Sie?

Was soll ich machen, wenn ich keine Unterlagen erhalten habe?

Wenn Sie keine Unterlagen für Ihr Grundstück erhalten haben, melden Sie sich bitte bei einem der Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe hier). Bei der Vielzahl der Fälle ist es durchaus möglich,, dass jemand “durch das Raster fällt”.

Was ist mit Zisternen und  Sickergruben?

Zisternen und Sickergruben werden unter bestimmten Voraussetzungen mit in die Berechnung einbezogen. Dies geschieht über entsprechende Reduzierungen der Flächen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier bzw. in der Informationsbroschüre, die Sie zugeschickt bekommen haben.

Machen sie das nur wieder um Ihre Bürger zu ärgern?

Nein, ganz sicher nicht. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind wir dazu gezwungen, die Forderungen des Gerichts in Form der Einführung von gesplitteten Abwassergebühren umzusetzen. Auch für uns bedeutet die Einführung der neuen Abrechnungsmodalitäten und auch die zukünftigen Datenpflege einen enormen Mehraufwand.

Um den Aufwand insgesamt so minimal wie möglich zu halten bitten wir um Ihre Mithilfe, z. B. durch die rechtzeitige Rückgabe der Unterlagen.

Lohnt sich die Entsiegelung versiegelter Flächen?

Wenn Sie nur aus wirtschaftlichen Gründen eine Entsiegelung befestigter Flächen auf Ihrem Grundstück in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen zunächst den endgültigen Bescheid über die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr abzuwarten.

Warum soll ich für mein Grundstück Angaben machen, obwohl ich doch gar kein Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einleite?

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr gesamtes Niederschlagswasser zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück versickern lassen und überhaupt nichts in das öffentliche Kanalnetz einleiten. Die Gemeinde schreibt grundsätzlich alle GrundstückseigentümerInnen bzw. VerwalterInnen an, die in Frage kommen. Wohin Ihr Niederschlagswasser letztendlich fließt, können wir auf Grundlage der uns vorliegenden Daten nicht unbedingt ersehen. Wenn Sie tatsächlich kein Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten, teilen Sie uns dies einfach auf dme Selbstauskunftsformular mit.

Im Selbstauskunftsformular ist bereits ein Eintrag für mein Gebäude aufgenommen, obwohl das Niederschlagswasser dieses Gebäudes imn die Wiese nebenan entwässert. Was kann ich tun?

Im Selbstauskunftsformular sind bereits die vom Vermessungsamt eingemessenen Gebäude aufgeführt. Die Flächen dieser Gebäude sind bereits mit einem Faktor von 0,9 berücksichtigt. Dies passt auch bei den allermeisten Grundstücken so. Sollte in Ihrem speziellen Fall das Niederschlagswasser von einem Gebäude nicht in die öffentliche Abwasserentsorgung gelangen (z. B. wegen der Entwässerung in die Wiese), streichen Sie diesen Eintrag auf dem Selbstauskunftsformular und vermerken Sie dies bei den Bemerkungen.

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