Trinkwasserbefunde
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 27.09.2011 wurden folgende Ergebnisse festgestellt:
- 0,4 mmol/l = 2,4 °dH Gesamthärte
- 2,3° dH Carbonathärte
- 10,9 mg/l Sauerstoffgehalt
- 4,7 mg/l Nitrat
Bei der ermittelten Gesamthärte von 0,4 mmol/l = 2,4° dH (deutscher Härtegrad) handelt es sich um ein sehr weiches Wasser, welche gemäß dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 05.03.1987, i.d.F. vom 01.02.2007 dem Härtebereich 1 (weich) zuzuordnen ist, der den Bereich von weniger als 1,5 mmol/l (< 8,4 ° dH) abdeckt. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 2,3° dH aus Carbonathärte, sodass die Nichtcarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt,was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist. Der gemessene Sauerstoffgehalt von 10,9 mg/l liegt in einem sehr günstigen Bereich nahe der Sättigungs-konzentration und über dem aus korrosions-chemischen Gründen geforderten Mindestgehalt von 3,0 mg/l. Sauerstoff verleiht dem Wasser zusammen mit der freien Kohlensäure einen erfrischenden Geschmack.
Was ist in unserem Wasser drin?
Bezeichnung Maßeinheit gefunden zugelassen (Grenzwert)
pH-Wert mg/l 8,52 6,5–9,5
Aluminium mg/l 0,017 0,2
Ammonium (NH4) mg/l < 0,02 0,5
Flouride mg/l < 0,15 1,5
Calcium mg/l 15,9 400
Chlorid mg/l 0,8 250
Eisen mg/l 0,004 0,2
Kalium mg/l 0,5 12
Magnesium mg/l 0,7 50
Nitrat (NO3) mg/l 4,4 50
Nitrit (NO2) mg/l < 0,01 0,1
Auszug aus der aktuellen Wasseruntersuchung durch das Institut Dr. Jäger.
Alle Werte liegen weit unter dem jeweiligen Grenzwert.
Mangan konnte nicht und Eisen konnte in der vorliegenden Probe in einer Konzentration weit unter dem Grenzwert nachgewiesen werden. Ammonium, Nitrit und ortho- Phosphat als hygienisch-chemisch relevante Parameter waren ebenfalls nicht bzw. nur in geringen Konzentrationen festzustellen. Auch der Nitratgehalt mit 4,7 mg/l liegt weit unter dem Grenzwert von 50 mg/l (Trinkwasser-Verordnung vom 21.05.2001). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt druch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten. Es waren weder organische Chlorverbindungen noch Pflanzenschutzmittel bzw. deren Abbauprodukte nachweisbar.
Eignung metallischer Werkstoffe für Hausinstallationen
Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe, die gemäß § 21 der TrinkwV 2001 (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber dem Verbraucher) bekannt gegeben werden müssen, gilt für Hausinstallationen nach DIN 50930-6 die folgende Tabelle:
Werkstoff pH–Wert Basekapazität bis pH 8,2 (mmol/l) Säurekapazität bis pH 4,3 (mmol/l) Calcium (mmol/l) Sauerstoff (mg/l) TOC (mg/l)
unlegierter, niedriglegierter Stahl >7 – >2 >0,5 oder >20 mg/l >3 –
feuerverzinkter Stahl – <0,5 >1 – – –
nichtrostender Stahl 6,5–9,5 – – – – –
Kupfer 7,0–7,4>7,4 – – – – <1,5
verzinntes Kupfer 6,5–9,5 – – – – –
Auf Grund der vorliegenden Prüfergebnisse kann festgestellt werden, dass die Trinkwasserproben der Gemeinde Schonach im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen den Anforderungen der TrinkwV in vollem Umfang entsprechen.



















