Standort
Wiesenstraße 16, 78136 Schonach
Telefon: 07722 1270
Fax: 07722 869443
Mitarbeiter
Im Werkhof/Wasserwerk der Gemeinde Schonach sind 8 Mitarbeiter beschäftigt, die in den folgenden Bereichen beschäftigt sind:
- Werkhof (mit Werkstatt)
- Wasserwerk
- Friedhof
- Kuranlagen
- Schwimmbad
- Skilifte
Aufgabenbereich
Durch den Werkhof der Gemeinde werden die Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde Schonach betreut. Hauptschwerpunkte sind u. a.:
- Straßenunterhaltung und Straßenreinigung
- Winterdienst
- Kanalunterhaltung
- Kontrolle und Unterhaltung der Kinderspielplätze
- Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen
- Betreuung des Friedhofes
- Unterhaltung und Betrieb des Schwimmbades
- Unterhaltung des Gemeindefuhrparks einschließlich Feuerwehrfahrzeuge
- Landschaftspflege, Forstarbeiten
- Gewässerhaltung und Überwachung
- innerörtliche Verkehrsbeschilderung
- Unterhaltungsarbeiten an Gemeindegebäuden
- Unterhaltung und Pflege von Kureinrichtungen und Anlagen
- Betreuung der Skilifte, Loipen und Sprungschanzen
- Wasserversorgung
- Winterdienst
Der Winterdienst wird federführend über die Gemeinde Schonach, Einsatzleitung Ortsbauamt, durchgeführt. Die Einsätze werden über unseren Vorarbeiter, Herrn Hubert Duffner, koordiniert. Es werden verschiedene gemeindeeigene Winterdienstfahrzeuge eingesetzt:
- Unimog mit Schneepflug und Streueinrichtung
- zwei Schneefräsen und eine Seitenfräse
- Radlader mit Leichtgutschaufel
Unterstützt werden unsere Mitarbeiter durch zusätzlich eingesetzte Fremdfahrzeuge.
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Räumbezirke aufgeteilt:
Räumbezirk Fahrer
I Hubert Duffner
II Axel Hettich
III Michael Burger
IV Michael Rombach
V Hubert Dold
VI Edgar Schwer
| Räumbezirk | Fahrer |
|---|---|
| I | Hubert Duffner |
| II | Axel Hettich |
| III | Michael Burger |
| IV | Michael Rombach |
| V | Hubert Dold |
| VI | Edgar Schwer |
Der Winterdienst beginnt je nach Wetterlagen zwischen 4.00 Uhr bzw. 4.30 Uhr morgens und endet in der Regel gegen 21.00 Uhr. Bei extremer Wetterlage erfolgt der Einsatz nach Bedarf.
Räum- und Streupflicht
Für die Gemeinde Schonach wurde eine Räum- und Streupflichtverordnung erlassen. Dannach sind die Straßenanlieger/ Grundstückseigentümer verpflichetet, den Gehweg zu räumen und zu streuen. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss eine seitliche Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,00 m geräumt bzw. gestreut werden. Die Gehwege müssen ab 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7:00 geräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr.















