Standort
Wiesenstraße 16, 78136 Schonach
Telefon: 07722 1270
Fax: 07722 869443
Mitarbeiter
Im Werkhof der Gemeinde Schonach sind 10 Mitarbeiter beschäftigt, die in den folgenden Bereichen beschäftigt sind:
- Werkhof
- Grünanlagen
- Friedhof
- Kuranlagen
- Schwimmbad
- Skilifte
Aufgabenbereich
Durch den Werkhof der Gemeinde werden die Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde Schonach betreut. Hauptschwerpunkte sind u. a.:
- Straßenunterhaltung und Straßenreinigung
- Winterdienst
- Kanalunterhaltung
- Kontrolle und Unterhaltung der Kinderspielplätze
- Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen
- Betreuung des Friedhofes
- Unterhaltung und Betrieb des Schwimmbades
- Unterhaltung des Gemeindefuhrparks einschließlich Feuerwehrfahrzeuge
- Landschaftspflege, Forstarbeiten
- Gewässerhaltung und Überwachung
- innerörtliche Verkehrsbeschilderung
- Unterhaltungsarbeiten an Gemeindegebäuden
- Unterhaltung und Pflege von Kureinrichtungen und Anlagen
- Betreuung der Skilifte, Loipen und Sprungschanzen
Der Winterdienst wird federführend über die Gemeinde Schonach, Einsatzleitung Ortsbauamt, durchgeführt. Die Einsätze des gemeindeeigenen Räumfahrzeuges werden in einem rotierenden System, jeweils von den eingesetzten Fahrern (Christian Fischer, Andreas Fischer, Rudolf Dold und Heiko Duffner) eigenständig koordiniert. Es werden verschiedene gemeindeeigene Winterdienstfahrzeuge eingesetzt:
- Traktor mit Schneepflug und Streueinrichtung
- Traktor mit Anbaufräse
- Radlader mit Leichtgutschaufel
Unterstützt werden unsere Mitarbeiter durch zusätzlich eingesetzte Fremdfahrzeuge.
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Räumbezirke aufgeteilt:
Räumbezirk Fahrer
I Gemeinde
II Axel Hettich
III Michael Burger
IV Michael Rombach
V Nikolaus Dold
VI Edgar Schwer
Räumbezirk | Fahrer |
---|---|
I | Gemeinde |
II | Axel Hettich |
III | Michael Burger |
IV | Michael Rombach |
V | Nikolaus Dold |
VI | Edgar Schwer |
Der Winterdienst beginnt je nach Wetterlagen zwischen 4.00 Uhr bzw. 4.30 Uhr morgens und endet in der Regel gegen 21.00 Uhr. Bei extremer Wetterlage erfolgt der Einsatz nach Bedarf.
Räum- und Streupflicht
Für die Gemeinde Schonach wurde eine Räum- und Streupflichtverordnung erlassen. Danach sind die Straßenanlieger/ Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg zu räumen und zu streuen. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss eine seitliche Fläche am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,00 m geräumt bzw. gestreut werden. Die Gehwege müssen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 geräumt und gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.