Unionsbürger: Info zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Europawahl, die Kreistags- und Gemeinderatswahlen statt.

Bei der Europawahl können ausländische Bürgerinnen und Bürger aus der EU (Unionsbürger) selbst entscheiden, in welchem Land sie an der Europawahl teilnehmen. Sie können entweder die zur Wahl stehenden Personen in ihrem Herkunftsland wählen oder die zur Wahl Stehenden in Deutschland wählen. Entscheidet sich die Unionsbürgerin oder der Unionsbürger für die erstmalige Wahl in Deutschland, muss der Eintrag ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Schonach schriftlich beantragt werden. Die Beantragung zum Eintrag ins Wählerverzeichnis ist befristet und endet am 19. Mai 2024.

Die in Schonach wohnhaften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können auch an der Gemeinderats- und Kreistagswahl teilnehmen. Auch hierfür müssen sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schonach eingetragen sein. Der Eintrag ins Wählerverzeichnis der Gemeinde Schonach erfolgt von Amts wegen, wenn die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis muss nicht gestellt werden.

Sollten sich Fragen zur Beantragung oder Prüfung des Wahllisteneintrags ergeben, steht den Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Wahlleitung der Gemeinde Schonach, Herr Frank Klausmann (07722/96481-45; f.klausmann@schonach.de) und Frau Heidrun Reiner (07722/96481-44; h.reiner@schonach.de) zur Verfügung.

(Erstellt am 27. Februar 2024)