Mobile Schadstoffsammlung am 10. Oktober in Schonach

alte Farbdosen

Von 10 bis 11:30 Uhr im Werkhof in Schonach.

Die zweite der beiden jährlichen Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet vom 24. September bis 19. Oktober statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 71 Sammelstellen in den Gemeinden an. Außerdem ist das Schadstoffmobil noch bis 15. November regelmäßig jeden Freitag in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr vor Ort; in ungeraden Kalenderwochen auf der Kompostanlage Hüfingen und an geraden Kalenderwochen auf dem Parkplatz Im Friedengrund in Villingen. Welche Schadstoffe konkret abgegeben werden können ist im Abfall-ABC aufgeführt. Die Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte stehen in den Abfallkalendern des Landkreises sowie im Internet unter www.abfall.Lrasbk.de und sind über die Abfall App abrufbar.
 Was gehört alles zur Schadstoffsammlung? Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Bauschaumdosen, Haushaltsreiniger und Feuerlöscher können ebenfalls abgegeben werden. Kurzum also alle umweltgefährdenden oder krankheitserregenden, insbesondere flüssigen Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur. Altmedikamente aus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne – sicher verpackt, damit sie nicht in falsche Hände gelangen können. Auch feste Farb- und Lackreste können umweltgerecht und kostengünstig als Restmüll entsorgt werden, wenn sie komplett ausgehärtet sind. Ausgediente Batterien oder Akkus können direkt bei den Verkaufsstellen für Haushaltsbatterien kostenlos abgegeben werden. Sie werden aber auch bei den Wertstoffhöfen und Recyclingzentren angenommen. Ausgediente Autobatterien können ebenfalls direkt beim Handel abgegeben werden, beim Kauf einer neuen Starterbatterie sogar kostenlos. Wer eine Autobatterie ohne Rückgabe einer Altbatterie kauft, muss Pfand bezahlen. Deshalb empfiehlt es sich, beim Kauf einer neuen Autobatterie die alte direkt beim Händler abzugeben. Altöle werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchten Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl „getauscht“ werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen. Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 Kilogramm bzw. 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werden noch maximal 2 Autobatterien, 10 Leuchtstoffröhren (Energiesparlampen) und 2 Feuerlöscher angenommen. Die Sonderabfälle müssen aus Sicherheitsgründen dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden. Das Hinterlassen von Schadstoffen an der Sammelstelle ist verboten, denn es gefährdet unter Umständen nicht nur die Umwelt, sondern insbesondere auch Kinder, die aus Neugier gerne abgestellte Behälter untersuchen. Soweit möglich, sollten die Schadstoffe in ihrer ursprünglichen Verpackung abgegeben werden. Ansonsten die Behälter gut beschriftet, gut verschlossen und von außen sauber abgeben. Das erleichtert die Zuordnung und vermeidet unnötige Wartezeiten. Vorsicht: Reste von Chemikalien dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann! Weitere Auskünfte sind über das Service-Telefon beim Amt für Abfallwirtschaft 07721/913-7555 erhältlich.

(Erstellt am 27. September 2024)