Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2026 - Fördermittel des Landes für Baumaßnahmen
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Das Land Baden-Württemberg hat für das Jahr 2026 erneut ein Förderprogramm für den Ländlichen Raum aufgelegt. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) soll die Innenentwicklung von ländlich geprägten Gemeinden vorangetrieben werden. Zu diesen Gemeinden gehört auch die Gemeinde Schonach, weshalb Vorhaben in Schonach grundsätzlich für Fördermittel in Betracht kommen. In der Vergangenheit wurden Schonacher Bauprojekte auch regelmäßig mit Fördermitteln bedacht.
Im ELR-Jahresprogramm 2026 wurde der Förderschwerpunkt erneut auf die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich gelegt. Wohnbaumaßnahmen im Ortskern von Schonach haben daher erhöhte Chancen, Fördermittel zu erhalten. Aber auch sonstige Baumaßnahmen z.B. gewerblicher Art, können gefördert werden. Grundvoraussetzung ist aber, dass mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Bei einer Antragsstellung im ELR-Programm muss die Maßnahme dann aber auch zwingend im Jahr 2026 begonnen werden.
Beim Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird das Hauptaugenmerk 2026 erneut auf die Entflechtung störender Gemengelagen gelegt. Hierunter versteht man insbesondere die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus dem Ortskern in ein Gewerbegebiet.
Unter dem Förderschwerpunkt „Wohnen“ werden im ELR-Programm 2026 folgende Maßnahmen bevorzugt gefördert:
- die Aufstockung bereits bestehender Gebäude
- die Umnutzung von bisher leerstehenden Gebäuden
Wird bei der Baumaßnahme bevorzugt mit ressourcenschonenden Materialien (insbesondere Holz) gearbeitet, können höhere Fördermittel beantragt werden.
Zusätzlich hat das Land mit dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ den Förderfokus auf Einrichtungen gelegt, die für das Dorfleben besonders wichtig sind.
Hierunter fallen Einrichtungen wie Gasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Ärzte usw..
Baumaßnahmen, die der Grundversorgung dienen, werden ebenfalls bevorzugt gefördert.
Sollten Sie derzeit Investitionsüberlegungen haben, können Sie gerne bis zum 29. August 2025 auf die Gemeindeverwaltung zukommen.
Wir klären für Sie die Möglichkeiten und Chancen einer ELR-Förderung. Ansprechpartner hierfür sind: Bürgermeister Jörg Frey, Tel.: 96481-40 oder Kämmerer Steffen Dold, Tel.: 96481-50.