Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in den Wäldern im Schwarzwald-Baar-Kreis

Der Landkreis gibt bekannt, dass die am 31. Juli in Kraft getretene Allgemeinverfügung zur Sperrung aller öffentlich zugänglichen Feuer- und Grillstellen im Zuständigkeitsbereich des Kreisforstamts des Schwarzwald-Baar-Kreis heute aufgehoben wurde.
Aufgrund langanhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen war für den Schwarzwald-Baar-Kreis die höchste Waldbrandgefahrenstufe erreicht. Deshalb hatte das Kreisforstamt vorsorglich die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald per Allgemeinverfügung untersagt. Ziel war es, Waldbrände zu verhindern.
Begründet wird die Aufhebung damit, dass das Kreisforstamt nach erneuter Bewertung der Lage, aktuellen meteorologischen Daten und ämterübergreifender Rücksprache festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung nicht mehr vorliegen. Die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Beschränkungen und Auflagen treten zum Freitag, 28. August, 0 Uhr, außer Kraft. Öffentlich zugängliche Feuer- und Grillstellen dürfen wieder genutzt werden.
Davon unberührt bleibt jedoch das gesetzliche Rauchverbot im Wald. Trotz einer kurzfristigen Entspannung der Wetterlage durch etwas mehr Niederschlag appelliert das Kreisforstamt, auch weiterhin umsichtig zu bleiben. Offenes Feuer darf nur an dafür ausgewiesenen Stellen und unter ständiger Beobachtung entzündet werden.


Allgemeinverfügung Aufhebung Sperrung Grillstellen

Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Umfassende Wasserentnahmebeschränkungen aufgrund anhaltender Trockenheit

Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis tritt ab Freitag, 19. Juni 2026 per Allgemeinverfügung ein generelles Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern in Kraft. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2026.
Das Verbot umfasst u. a.:
- Wasserentnahmen z. B. zur Poolbefüllung, Bohr- und Kanalspülungen, Bewässerung von Grünanlagen und Sportplätzen sowie Gärten und Gemüsefeldern
- Alle bisher genehmigten Wasserentnahmen.

Damit die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt so gering wie möglich gehalten werden können, bitten wir Sie hier um Ihre Unterstützung und appellieren an alle Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreises sparsam mit sämtlichen Wasserressourcen umzugehen.

mehr Informationen zum Wasserentnahmeverbot 2026 (112 KB)
Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail (1,6 MB)

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Erforderlich ist eine schriftliche Anzeige, vorzugsweise per E-Mail. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen.
Telefonische Anzeigen sind nicht möglich!

Anzeigenformular (367 KB)

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