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Gemeinderatssitzungen
Dienstag, 15. September 2026
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 21
In den kommenden Tagen wird im Schwarzwald-Baar-Kreis die höchste Waldbrandgefahrenstufe erreicht. Bereits langanhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen verschärfen die Situation. Aus diesem Grund sind ab sofort alle öffentlich zugänglichen Feuer- und Grillstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis gesperrt. Das Kreisforstamt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis auf Widerruf gilt.
Die kleinen angekündigten Gewitterschauer bringen wenig Erleichterung für die trockenen Böden und die Vegetation. Es ist deshalb absolute Vorsicht geboten. „Wir bitten Waldbesucherinnen und Waldbesucher, bei ihrem Besuch umsichtig zu sein“, so Forstamtsleiter Frieder Dinkelaker. Konkret ist damit gemeint, dass das gesetzlich geltende Rauchverbot sowie die erlassene Allgemeinverfügung im Wald eingehalten werden. Umsichtig zu sein bedeutet auch: Beim Waldspaziergang die Augen offen zu halten und im Fall von Feuer in Wald und Flur direkt die Feuerwehr zu kontaktieren. „Wir bitten darum, dass jede und jeder an dieser Stelle Verantwortung übernimmt“, fordert Frieder Dinkelaker die Waldbesucherinnen und Waldbesucher auf.
Verstöße gegen das Rauchverbot oder die Allgemeinverfügung sind ordnungswidrig und können mit Bußgeldern belegt werden.
Allgemeinverfügung Grillstellensperrung (139 KB)
Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis tritt ab Freitag, 19. Juni 2026 per Allgemeinverfügung ein generelles Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern in Kraft. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2026.
Das Verbot umfasst u. a.:
- Wasserentnahmen z. B. zur Poolbefüllung, Bohr- und Kanalspülungen, Bewässerung von Grünanlagen und Sportplätzen sowie Gärten und Gemüsefeldern
- Alle bisher genehmigten Wasserentnahmen.
Damit die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt so gering wie möglich gehalten werden können, bitten wir Sie hier um Ihre Unterstützung und appellieren an alle Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreises sparsam mit sämtlichen Wasserressourcen umzugehen.
mehr Informationen zum Wasserentnahmeverbot 2026 (112 KB)
Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail (1,6 MB)
Erforderlich ist eine schriftliche Anzeige, vorzugsweise per E-Mail. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen.
Telefonische Anzeigen sind nicht möglich!
Anzeigenformular (367 KB)
Mehr Informationen
Dienstag, 15. September 2026
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 21