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Veranstaltungen
Rathaus-Termine
Gemeinderatssitzungen
Dienstag, 03. November 2026
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 21
Am Sonntag, 18. Oktober 2026, findet von 14 bis 18 Uhr ein Hausflohmarkt im Wohnhaus Sperl in der Hauptstraße 20 in Schonach statt.
Aufgrund der Bauarbeiten gegenüber dem Rathaus befindet sich die Bushaltestelle „Rathaus“ ab Montag, 12. Oktober 2026, am Haus des Gastes.
Die Gemeindeverwaltung Schonach teilt mit, dass das Bürgerbüro am 20. und 21.10.2026, aufgrund Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganztägig geschlossen bleibt.An diesem Tag können daher keine Bürgerdienstleistungen angeboten werden.Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, dies bei der Planung ihrer Anliegen und Besuche im Bürgerbüro zu berücksichtigen. Ab Donnerstag ist das Bürgerbüro wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Seit dem 18. Juni gilt ein generelles Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Nach wie vor sind die Wasserstände sehr niedrig. Deshalb verlängert das Landratsamt das Verbot im gesamten Landkreis bis zum 31. Oktober 2026. Für die erste Oktoberhälfte wird nicht erwartet, dass sich die Situation durch Niederschläge verbessert. Deshalb bleiben alle Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Wassernutzung untersagt.
Das Verbot umfasst u. a.:
- Wasserentnahmen z. B. zur Poolbefüllung, Bohr- und Kanalspülungen, Bewässerung von Grünanlagen und Sportplätzen sowie Gärten und Gemüsefeldern
- Alle bisher genehmigten Wasserentnahmen.
An allen Pegeln im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Wasserstände extrem niedrig. Der Abfluss am Landespegel Hammereisenbach an der Breg erreicht aktuell (Stichtag: 29. September) nur 200 Liter pro Sekunde – das ist der niedrigste jemals gemessene Wert.
Auch wenn in der zweiten Oktoberhälfte Regen fällt, ist kurzfristig keine deutliche Verbesserung zu erwarten. Durch die monatelange Trockenheit sind die Bodenwasserspeicher praktisch leer. Erst wenn dieser wieder etwas aufgefüllt ist, können sich die Wasserstände erholen. Grundwasser wird hauptsächlich durch Herbst- und Winterniederschläge neugebildet, weshalb unter normalen Bedingungen erst im Winter mit einer Entspannung der Trockensituation zu rechnen ist.
Das aktuelle Verbot gilt für alle Kreisbewohner.
Allgemeinverfügung
Erforderlich ist eine schriftliche Anzeige, vorzugsweise per E-Mail. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen.
Telefonische Anzeigen sind nicht möglich!
Anzeigenformular (367 KB)
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Dienstag, 03. November 2026
Zeit: 19.00 Uhr
Ort: Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstraße 21