Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot

Umfassende Wasserentnahmebeschränkungen aufgrund anhaltender Trockenheit

Im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis tritt ab Freitag, 19. Juni 2026 per Allgemeinverfügung ein generelles Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen oberirdischen Gewässern in Kraft. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2026.
Das Verbot umfasst u. a.:
- Wasserentnahmen z. B. zur Poolbefüllung, Bohr- und Kanalspülungen, Bewässerung von Grünanlagen und Sportplätzen sowie Gärten und Gemüsefeldern
- Alle bisher genehmigten Wasserentnahmen.

Damit die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt so gering wie möglich gehalten werden können, bitten wir Sie hier um Ihre Unterstützung und appellieren an alle Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreises sparsam mit sämtlichen Wasserressourcen umzugehen.

mehr Informationen zum Wasserentnahmeverbot 2026 (112 KB)
Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail (1,6 MB)

STADTRADELN 2026

1. Juli bis 21. Juli 2026

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Stellenausschreibung eines Ausbildungsplatzes im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) zum 01. September 2027

Das Bürgermeisteramt Schonach im Schwarzwald stellt zum 01. September 2027 einen Ausbildungsplatz im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) in der Kommunalverwaltung zu Verfügung. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Als Mindestqualifikation wird ein guter Hauptschulabschluss erwartet.
Die Bewerbungsfrist endet am 03.07.2026

Stellenausschreibung eines Ausbildungsplatzes im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) zum 01. September 2027 (85 KB)

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Erforderlich ist eine schriftliche Anzeige, vorzugsweise per E-Mail. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen.
Telefonische Anzeigen sind nicht möglich!

Anzeigenformular (367 KB)

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