Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

WICHTIGE Hinweise: Änderungen bei vorübergehenden Gaststättengewerben

Gewerbetreibende werden darauf hingewiesen, dass sich die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zum 01.01.2026 geändert haben.

Es besteht grundsätzlich eine Anzeigenpflicht für Personen, Gruppen und Vereine, welche aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen. Diese Anzeige ersetzt in diesen Fällen das bisherige Genehmigungsverfahren. Erforderlich ist künftig eine schriftliche Anzeige, am besten per Mail.

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein.

Diese Zwei-Wochenfrist muss dringend eingehalten werden, da wir rechtzeitig verschiedene Stellen über die geplante Veranstaltung informieren müssen. Gebühren fallen (zumindest vorläufig) keine an, sofern die Zwei-Wochenfrist eingehalten wird. In der Anzeige müssen alle relevanten Angaben zur Veranstaltung enthalten sein.

Anzeigenformular (138 KB)

Gewerbetreibende (Personen, Gruppen und Vereine) werden gebeten, sich frühzeitig über die aktuellen Anforderungen zu informieren und die Anzeige vollständig und fristgerecht einzureichen.
Links zu weiteren Informationen:
Informationen für Gastgewerbetreibende
Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LgastG)

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Heidrun Reiner
Bild des persönlichen Kontakts " Reiner"
Hauptstraße 21
78136 Schonach im Schwarzwald
Raum Bürgeramt
Frank Klausmann
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