Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

WICHTIGE Hinweise: Änderungen bei vorübergehenden Gaststättengewerben

Gewerbetreibende werden darauf hingewiesen, dass sich die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zum 01.01.2026 geändert haben.

Für Personen, Gruppen und Vereine, die aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchten, besteht künftig grundsätzlich eine Anzeigepflicht.
Diese Anzeige ersetzt das bisherige Genehmigungsverfahren.

Dies betrifft alle Veranstaltungen bei denen der Verzehr von Speisen und/oder Getränken aller Art an Ort und Stelle angeboten werden. Vereine, die lediglich Speisen und/oder nichtalkoholische Getränke anbieten, besteht keine Anzeigepflicht!
Die Anzeigepflicht gilt auch für Veranstaltungen, die im Haus des Gastes, im Kurpark, in der Sporthalle, in der Aula sowie im Schulhof der Schule stattfinden.

Erforderlich ist eine schriftliche Anzeige, vorzugsweise per E-Mail. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingehen. Telefonische Anzeigen sind nicht möglich!

Die Einhaltung dieser Zwei-Wochenfrist ist zwingend erforderlich, da verschiedene Stellen rechtzeitig über die geplante Veranstaltung informiert werden müssen. Bei Absage einer bereits angezeigten Veranstaltung ist eine einfache E-Mail an eine der unten stehenden E-Mail-Adressen ausreichend.
Sofern die Anzeige fristgerecht eingeht, fallen (vorläufig) keine Gebühren an.

In der Anzeige müssen alle relevanten Angaben zur Veranstaltung enthalten sein. Ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung gestellt unter:

Anzeigenformular (367 KB)

Gewerbetreibende (Personen, Gruppen und Vereine) werden gebeten, sich frühzeitig über die aktuellen Anforderungen zu informieren und die Anzeige vollständig und fristgerecht einzureichen.Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen im Kurpark für die Nutzung der Toiletten von Birgit’s Bistro eine Toilettenpauschale in Höhe von 30,00 € zu entrichten ist. Die Absprache und Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Veranstalter und Birgit’s Bistro.

Links zu weiteren Informationen:
Informationen für Gastgewerbetreibende
Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LgastG)

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Heidrun Reiner
Bild des persönlichen Kontakts " Reiner"
Hauptstraße 21
78136 Schonach im Schwarzwald
Raum Bürgeramt
Frank Klausmann
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Hauptstraße 21
78136 Schonach im Schwarzwald
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