Räumfahrzeuge behindert: Bitte Lichtraumprofil einhalten und richtig parken
Trotz unserer wiederholten Hinweise im Herbst kommt es aktuell leider erneut zu erheblichen Behinderungen für unsere Räumfahrzeuge.
Tief hängende Äste, die nicht zurückgeschnitten wurden, sowie falsch oder zu eng parkende Fahrzeuge erschweren die Schneeräumung massiv. Inzwischen sind bereits erste Schäden an Blinklichtern und Spiegeln der Räumfahrzeuge entstanden.
Wir möchten daher alle Anlieger nachdrücklich darum bitten, das vorgeschriebene Lichtraumprofil – wie in der beigefügten Skizze (213 KB) dargestellt – auch im Winter bei schneebeladenen Ästen einzuhalten. Aufgrund der aktuellen Schneemenge wäre es jetzt ein idealer Zeitpunkt, um vor Ort nachzusehen, welche Äste zurückgeschnitten werden müssen, um die Durchfahrt weiterhin zu gewährleisten.
Auch die Bilder aus den aktuellen Einsätzen zeigen deutlich, wie problematisch zugeparkte Straßen und tief hängende Äste für den Winterdienst sind. Ein Schneepflug benötigt mindestens 3,20 Meter Durchfahrtsbreite, um sicher an einem geparkten Fahrzeug vorbeifahren zu können – ohne diese Breite ist ein gefahrloser Einsatz nicht möglich.
Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass ein Schneepflug gezwungen ist umzudrehen und die betreffende Straße ungeräumt zu lassen, wenn die Durchfahrt blockiert ist. In solchen Fällen sind die Anlieger dann selbst dafür verantwortlich, den Schnee zu beseitigen und die eigene Zufahrt freizuhalten.
Sollte die Situation sich weiter zuspitzen, ist die Gemeinde gezwungen, Halteverbotszonen einzurichten und der Gemeindevollzugsdienst wird entsprechende Verwarnungen aussprechen.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an die Räum- und Streupflicht für Anlieger. Gehwege müssen montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet täglich um 21 Uhr. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zu einem Bußgeld führen kann. Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege kann auf der Homepage der Gemeinde Schonach unter eingesehen werden.
Räum- und Streupflichtverordnung
Unsere Mitarbeitenden im Winterdienst geben ihr Möglichstes, um die Straßen in Schonach bestmöglich befahrbar zu halten. Dafür brauchen wir jedoch auch die Unterstützung der Bevölkerung. Ein wenig Mithilfe – insbesondere durch Rückschnitt der Äste und verantwortungsbewusstes Parken – trägt wesentlich dazu bei, dass alle sicher durch den Winter kommen.



