Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern – Vorbereitung auf die Wintersaison
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden darum gebeten, Bäume und Sträucher entlang der Straßen zurückzuschneiden.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit erinnert die Gemeinde Schonach alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer daran, Bäume und Sträucher entlang der Straßen in Schonach sowie in den Ortsteilen Rohrhardsberg und Schonachbach so weit zurückzuschneiden, dass keine Äste oder Zweige in Straßen- und Gehwegbereiche hineinragen.Das Straßenlichtraumprofil muss frei bleiben, damit der Verkehr sowie die Fahrzeuge des Räum- und Streudienstes ungehindert fahren können. Es ist eine Mindesthöhe von 4 Metern über der Fahrbahn freizuhalten. Seitlich ist mindestens 1 m hinter dem Bordstein oder der Straßenkante/Gehwegkante freizuhalten. Auch Verkehrszeichen, Wegweiser und Straßenlampen sollen frei sichtbar bleiben.Weidezäune entlang der Räumstrecken sind im Winter zu entfernen, um den Winterdienst nicht zu behindern.Das anfallende Schnittgut kann beim Recyclinghof in Schonach oder bei den Kompostanlagen in Villingen und Hüfingen abgegeben werden.Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen Gefahren für den Straßenverkehr entstehen können. Sollte trotz Aufforderung kein Rückschnitt erfolgen, kann die Gemeinde die notwendigen Maßnahmen auf Kosten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer veranlassen.Die Gemeinde Schonach bittet daher dringend um Beachtung und dankt für das Verständnis sowie für die Mithilfe zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und eines reibungslosen Winterdienstes.