Gemeinderat Schonach berät über die Anpassung der Kindergartenbeiträge
Der Gemeinderat der Gemeinde Schonach berät in seiner nächsten Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2026 über die Anpassung der Kindergartenbeiträge.
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 liegen die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände Baden-Württembergs zu den Elternbeiträgen vor. Die Verbände empfehlen weiterhin, dass die Elternbeiträge rund 20 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung decken sollen. Dies wird als angemessener Beitrag der Eltern zur Finanzierung der Betreuung angesehen.
In der Gemeinde Schonach werden derzeit rund 14 Prozent der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt. Der Grund dafür ist, dass der Gemeinderat in den vergangenen Jahren die Beiträge meist niedriger festgesetzt hat als von den Verbänden empfohlen. Das Ziel eines Kostendeckungsgrades von 20 Prozent kann deshalb derzeit nicht erreicht werden. Der Gemeinderat wird daher in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 über eine Anpassung der Kindergartenbeiträge beraten.
Die Kinderbetreuung ist mittlerweile der größte Ausgabenbereich im Haushalt der Gemeinde Schonach. Für die Betreuung in den beiden Kindergärten und den verschiedenen Betreuungsformen fallen jährliche Kosten von über 2,2 Millionen Euro an. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 188 Kinder im Alter von unter drei Jahren (U3) und über drei Jahren (Ü3) betreut. Das entspricht durchschnittlichen Kosten von 12.117 Euro pro Kind und Jahr. Umgerechnet sind das rund 1.000 Euro pro Kind und Monat, die für die Betreuung in Schonach aufgewendet werden. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Durchschnittswerte, tendenziell ist die Betreuung im U3-Bereich teurer als im Ü3-Bereich.
Von den Gesamtkosten trägt die Gemeinde Schonach 47 Prozent aus eigenen Mitteln. Die Nettobelastung für den Gemeindehaushalt liegt damit bei jährlich über einer Million Euro. Weitere 34 Prozent werden vom Land Baden-Württemberg finanziert. Damit werden insgesamt 81 Prozent der Kosten aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Die restlichen 19 Prozent der Kosten werden von der katholischen Kirche mit 5 Prozent und von den Eltern mit derzeit 14 Prozent finanziert.
Die Kommunen und damit auch die Kindertageseinrichtungen stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Gründe dafür sind vor allem gestiegene Personalkosten, höhere Energiepreise, die allgemeine Preissteigerung sowie höhere laufende Betriebskosten. Der größte Teil dieser Kosten wird derzeit von der öffentlichen Hand getragen.
Vor diesem Hintergrund hält die Gemeindeverwaltung eine Anpassung der Elternbeiträge für notwendig. Insbesondere im Ü3-Bereich sollen die Beiträge an die empfohlenen Landesrichtsätze angepasst werden. Ziel ist es, die gute Qualität der Betreuung und ein verlässliches Betreuungsangebot in Schonach auch in Zukunft sicherzustellen.
In Schonach kommt weiterhin das sogenannte Württembergische Modell zur Anwendung. Das Württembergische Modell stellt eine familienbezogene Sozialstaffelung dar, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Das Modell sieht eine soziale Staffelung der Beiträge bis hin zu Familien mit vier Kindern vor und entlastet damit insbesondere Familien mit mehreren Kindern.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Dazu gehören beispielsweise die Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, der Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Informationen hierzu erhalten Eltern bei den jeweiligen Trägern und zuständigen Stellen.
Der Gemeindeverwaltung ist durchaus bewusst, dass es sich bei den vorgeschlagenen Anpassungen nicht um geringe Erhöhungen handelt und diese für viele Familien eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Die Entscheidung wird daher nicht leichtfertig getroffen. Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Kommune und der weiter steigenden Kosten im Bereich der Kinderbetreuung hält die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge jedoch für erforderlich.
Über die konkreten Beiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 beraten und entscheiden.
