Rathaus
Ordnungsamt
Beschreibung
Das Ordnungsamt erledigt überwiegend staatliche Aufgaben und ist für folgende Bereiche zuständig: Ausländerwesen, Staatsangehörigkeitsbehörde, Personenstandsrecht, Ausgleichsamt, Brand- und Katastrophenschutz. Die Ausländerbehörde, die für alle ausländischen MitbürgerInnen im Landkreis außer den Städten Donaueschingen und Villingen-Schwenningen zuständig ist, entscheidet über Einreise, Aufenthalt und die Frage der Erwerbstätigkeit. Ausländische MitbürgerInnen haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, Deutsche zu werden. Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises entscheidet über Erwerb, Verlust und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit oder stellt die deutsche Staatsangehörigkeit fest. Die Personenstandsbehörde befaßt sich mit Namensfeststellung und -änderung, führt die Personenstandszweitbücher und beaufsichtigt die Standesämter der Kreisgemeinden. Auch die Aufgabe der Mitwirkung bei Begründung einer Lebenspartnerschaft wird hier erfüllt. Das Ausgleichsamt gewährt Entschädigungen an Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler. Das Ausgleichsamt ist als Schwerpunktamt für die Kreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil, Zollernalbkreis, Bodenseekreis, Tuttlingen sowie im Bereich der Kriegsschadenrente für die Kreise Lörrach, Waldshut und Konstanz zuständig. Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist die Aufsichtsbehörde für die Feuerwehren im Landkreis. Es betreibt eine Leitstelle für Feuerwehren und unterhält verschiedene Spezialfahrzeuge und Werkstätten.
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Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Servicezeit
Servicezeit
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)